Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB für PSYCHEDELIC BREATH®
Diese AGB gelten für die Ausübung von PSYCHEDELIC BREATH® (im Folgenden: „Angebot“) durch Sylvia Theilig-Dohra (im Folgenden: „Anbieterin“) unabhängig von Ort, Zeit und Art der Durchführung, sofern nicht in einer anderen Vereinbarung etwas anderes festgelegt ist. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erklärt sich spätestens mit der Buchung, der Zustimmung und der Nutzung des Angebots mit der Gültigkeit und dem Inhalt dieser AGB einverstanden. Diese Vereinbarungen haben Vorrang vor den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers und gehen diesen vor. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dritten, insbesondere Veranstaltern, welche das Angebot der Anbieterin vermitteln, abrechnen oder Räumlichkeiten dafür zur Verfügung stellen, gelten weiter, insofern sie den AGB für das Angebot nicht entgegenstehen.
PSYCHEDELIC BREATH® ist eine Trainingsmethode, die sich auf die Praxis des rhythmischen und schnellen Atmens konzentriert. In dieser Hinsicht handelt es sich insbesondere nicht um eine Maßnahme, die auf die Heilung oder Linderung einer Krankheit abzielt. Aufgrund ihrer Wirkungen darf die Technik insbesondere in den folgenden Fällen nicht praktiziert werden: Schwangerschaft, Epilepsie, Bluthochdruck, Glaukom (hoher Augeninnendruck), Netzhautablösung, Herz-Kreislauf-Probleme wie Herzinfarkt, Schlaganfall, klinisch diagnostizierte Panik- oder Angstattacken oder Psychosen, kürzlich durchgeführte Operationen, Frakturen oder Wunden.
Sofern nicht über einen Online-Stream praktiziert, verpflichtet sich der Kunde, das Angebot nur dann zu nutzen, wenn er nicht an ansteckenden Krankheiten leidet und auch sonst keine medizinischen Bedenken gegen die Nutzung bestehen. In Zweifelsfällen klärt der Teilnehmer diese vor Beginn der Nutzung mit der Anbieterin. Die Anbieterin ist berechtigt, die Teilnahme am Angebot von der Vorlage eines aktuellen negativen ärztlichen Attests abhängig zu machen, wenn ihr der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit oder das Vorliegen medizinischer Bedenken bekannt ist; die Kosten für ein solches ärztliches Attest trägt der Teilnehmer.
Die Anbieterin und ihre Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die dem Teilnehmer entstehen. Dies gilt nicht für die Haftung wegen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und für die Haftung für Schäden des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Darüber hinaus übernimmt die Anbieterin keine Verantwortung für die Bewachung oder sonstige Sorgfaltspflichten für mitgebrachte Gegenstände oder Wertsachen.